Ehe & Familie

Familiäre Beziehungen und Fragestellungen sind stets individuell - wir Notare kümmern uns diskret und persönlich um Ihr Anliegen!

Im Bereich des Familienrechtes umfasst die Beratungstätigkeit der Notare schwerpunktmäßig den Abschluss von Ehe- oder Scheidungsverträgen sowie die Begleitung von Adoptionsverfahren.

Häufig werden Eheverträge vor oder nach Eheschließung geschlossen, um durch die Regelungen zum Güterstand die Vermögensverteilung im Scheidungsfall und die mit einer möglichen Scheidung verbundenen Fragen des Unterhalts sowie des Versorgungsausgleichs verbindlich festzulegen. Für alle Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, empfiehlt sich der Abschluss eines Partnerschaftsvertrages, um Fragen des Zusammenlebens zu regeln oder aber mögliche ungewollte Rechtsfolgen einer Trennung zu vermeiden.

Ein weiterer Beratungsschwerpunkt im Bereich des Familienrechtes bildet der Abschluss von Scheidungsfolgenvereinbarungen, mit dem Ehepartner im Vorfeld einer Scheidung einvernehmlich bestimmen, wie das in der Ehe erworbene Vermögen und die Rentenanwartschaften verteilt werden und in welcher Höhe Unterhalt zu leisten ist. In solchen Verträgen lassen sich auch Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht der gemeinsamen Kinder, zur Übertragung von Vermögenswerten, insbesondere von Grundbesitz, und zur Verteilung des Hausrates treffen.

Adoptionen sind sowohl bei Minderjährigen als auch Volljährigen möglich, wenn zwischen Personen, die nicht miteinander verwandt sind, eine gefühlsmäßige Verbindung ähnlich einer Eltern-Kind-Beziehung entstanden ist. Durch eine Adoption können die gleichen Rechtsbeziehungen entstehen, als wäre dies ein leibliches Kind, also z.B. sowohl im erbrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Bereich als auch im steuerlichen Sinne.

Notare beraten Sie gerne über die Voraussetzungen und Rechtsfolgen, sprechen Sie uns gerne an!

Notarkosten

Allgemeine Informationen zu den Notarkosten finden Sie hier. Ein konkretes Berechnungsbeispiel zu den anfallenden Notarkosten beim Kauf einer Eigentumswohnung mit Grundschuldbestellung finden Sie auf den Seiten der Bundesnotarkammer.