Unternehmen
& Unternehmer

Ein Unternehmer muss nicht nur sein Geschäft im Blick haben, sondern auch viele rechtliche Fragestellungen!

Die rechtssichere Gründung und Begleitung eines Unternehmens, die reibungslose Durchführung wichtiger Strukturveränderungen, wie beispielsweise einer Sitzverlegung oder Kapitalerhöhung oder die Planung der Unternehmensnachfolge, machen regelmäßig eine qualifizierte und umfangreiche Rechtsberatung erforderlich.

In vielen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten schreibt das Gesetz zum Schutz der Beteiligten und des Rechtsverkehrs, aber auch zu Dokumentationszwecken, ohnehin die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung vor. Wir Notare stehen Ihnen gerne bei allen rechtlichen Fragen rund um das Gesellschaftsrecht zur Verfügung. Ich arbeite dabei gerne auch mit Ihrer Rechtsabteilung oder mit den Sie betreuenden Rechtsanwälten und Steuerberatern zusammen.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts umfasst die notarielle Beratungs- und Beurkundungstätigkeit vor allem folgende Rechtsformen:

  • Offene Handelsgesellschaft (oHG)
  • Kommanditistengesellschaft (KG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)
  • Aktiengesellschaft (AG)

Schwerpunkte der notariellen Beratungstätigkeit bilden neben der Gesellschaftsgründung:

  • jegliche Anmeldungen zum Handelsregister
  • Geschäftsanteilsübertragung und -abtretung sowie Unternehmenskauf
  • Unternehmensübergabe im Rahmen der Nachfolge

Notarkosten

Allgemeine Informationen zu den Notarkosten finden Sie hier. Ein konkretes Berechnungsbeispiel zu den anfallenden Notarkosten beim Kauf einer Eigentumswohnung mit Grundschuldbestellung finden Sie auf den Seiten der Bundesnotarkammer.